Digitalisierung unserer Schulen. Was bedeutet das eigentlich?

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Das Thema Digitalisierung ist zurzeit in aller Munde. Es ist sehr umfangreich und wird gerne im Wahlkampf verwendet. Was bedeutet aber eigentlich die Digitalisierung unserer Schulen und wie soll es umgesetzt werden? Wir haben hier Informationen zusammengetragen, um zu veranschaulichen was dahinter steckt.

Zuerst kommen die Medienkonzepte der Schulen, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 entwickelt werden mussten.

Ein Medienkonzept beinhaltet Angaben

  • zur Unterrichtsentwicklung
  • zum Ausstattungsbedarf
  • zur Fortbildungsplanung

 

In mehreren Schritten haben die Schulen Konzepte erarbeitet wie die Medienkompetenz mit Unterrichtsinhalten in den einzelnen Fächern vermittelt werden soll.

Dann wird durch eine Bestandsaufnahme die technische Ausstattung der Schulen erfasst. Durch Inventarisierung der technischen Ausstattung der Schule erhält jede Schule einen guten Überblick über den aktuellen Ist-Zustand und ihre Bedarfe. Das gliedert sich in vier Bereiche:

 

DIGITALE INFRASTRUKTUR:

Dabei geht es um die Internetanbindung der Schule per Glasfaser. Die Vernetzung der Räume, WLAN-Versorgung. Anbindungsmöglichkeiten externer Endgeräte?

 

HARD- UND SOFTWARE:

Hier wird die technische Ausstattung in den einzelnen Unterrichtsräumen ermittelt. Wie viele Endgeräte hat die Schule? Welche weiteren Ausstattungen wie Präsentationstechnik etc. gibt es? Welche Software und Lizenzen stehen zur Verfügung? Existieren Lernplattformen /Lernmanagementsysteme an der Schule? Werden Apps und Webdienste genutzt?

 

PROZESSE, VERWALTUNG, WARTUNG ETC.:

Dort werden die Nutzungskonzepte für private Leih- oder Mietgeräte (Smartphones, Tablets, …) beschrieben. Die Einrichtung, Betreuung und Wartung der Ausstattung in der Schule. Wie ist der Support in Abstimmung mit dem Schulträger geregelt (Kooperation mit IT-Dienstleister, …)? Schulinterne Prozesse für Anschaffungswünsche. Betriebs- und Neuanschaffungskosten. Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

Im vierten Bereich wird die Kompetenz des Kollegiums erfasst, um die Fortbildungsbedarfe zu ermitteln.

 

Mit dem Schulträger können dann in einem Medienentwicklungsplan zukünftige Maßnahmen zur Sachausstattung sinnvoll und nachhaltig geplant werden.

Ein gut begründetes und schlüssiges Medienkonzept unterstützt also den Schulträger bei der Entscheidung über Beschaffungsnotwendigkeiten und die Ausstattung seiner Schulen. Es ist eine wesentliche Grundlage für die Medienentwicklungsplanung der Schulträger für IT-Investitionen und entsprechende Förderanträge.

 

Die bekannten Förderbeträge von Bund und Land sind hier nochmal aufgelistet und es ist absehbar, dass diese den Bedarf nicht decken werden:

Einmalig 88.826 € zur Sofortausstattung mit digitalen Endgeräten von Schülerinnen und Schülern

Einmalig 544.000 € für die Schulen der Gemeinde aus dem Digitalpakt NRW, die folgendermaßen verteilt werden:

347.000 €, für die Europaschule

106.000 € für die Wehebachschule und

91.000 € für die Martinusschule

 

Eine Modellrechnung von Breiter, Stolpmann und Zeising zur IT-Ausstattung an Schulen aus dem Jahr 2017 hat bereits gezeigt, dass die Kommunen vor großen Herausforderungen stehen.

Für eine Grundschule wird dort von einmaligen Investitionskosten von 102.000,- € und laufenden Kosten in Höhe von 25.000, – € jährlich ausgegangen.

Bei einer weiterführenden Schule geht man von einmaligen Investitionskosten von 619.000, – € und laufenden Kosten in Höhe von 177.000, – € jährlich aus.

 

Im Antrag der SPD/FDP-Fraktion vom 24.06.2020 „zusätzliche Mittel zur Digitalisierung unserer Schulen“ fordern wir neben der schnellen Umsetzung der Sofortausstattung von Schülern & Lehrern, die Vorlage eines Sofortmaßnahmenkatalogs wofür man auch gerne den Medienentwicklungsplan verwenden kann.

Dieser Plan zeigt dann auf, inwieweit der Bedarf der Schulen durch Förderprogramme gedeckt werden kann und welche Finanzmittel noch fehlen, um unsere Schulen auszustatten und zu betreiben.

Er dient also dazu Klarheit zu schaffen:

  • Welcher Bedarf besteht an jeder Schule?
  • Wie hoch sind die Kosten, um diesen Bedarf zu decken?
  • Wie sieht die Finanzierung dieser Kosten aus für Anschaffung, Betrieb und Wartung (Fördermittel und Haushaltsposten)?
  • Welche Finanzierungslücke ist zu erwarten?
  • Wann sollen welche Maßnahmen umgesetzt werden?

Eine solche gesamtheitliche Betrachtung ist aus unserer Sicht wichtig, um den Umfang der Digitalisierung unserer Schulen zu bewerten und den Überblick zu behalten.

Auf der Ratssitzung am 12.08.2020 wurde unser Antrag lediglich entgegengenommen ohne Beschlussvorlage. Das ist ein nicht üblicher Vorgang in einer Ratssitzung.

 

Quellen:

 

https://www.spd-langerwehe.net/wp-content/uploads/sites/1147/2020/08/Antrag_zusa__tzliche_Mittel_zur_Digitalisierung.pdf

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/IB_Impulspapier_IT_Ausstattung_an_Schulen_2017_11_03.pdf

https://medienkompetenzrahmen.nrw/fileadmin/pdf/Leitfaden_Medienkonzept_2019.pdf